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Staatliche Förderung für Beratungen
Die Unternehmensberatung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen sowie der Freien Berufe. Um einen Anreiz zur Inanspruchnahme von externen Beratungen zu geben, können auf Grundlage der Hilfe zur Selbsthilfe Zuwendungen zu den Beratungskosten gewährt werden. Die Zuwendungen werden zu 60% aus Mitteln des Bundes sowie zu 40% aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gewährt.
Förderungsfähig sind allgemeine Beratungen bestehender Unternehmen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Problemen der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Dies beinhaltet lt. Aussage des zuständigen Sachbearbeiters auch Aufwendungen eines Arztes für Qualitätsmanagementberatungen. Es umfasst auch begleitende Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung durch den Berater. Bei allgemeinen Beratungen beträgt der Zuschuss 40% der in Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne Mehrwertsteuer), höchstens jedoch 1.500 Euro.
Maßgebliche Umsatzgrenzen für die Förderung von Beratungen sind bei den Freien Berufen ein Umsatz bis 1,28 Mio. Euro.
